Verhaltensrichtlinie am und um unsere Gewässer:
Bitte die Folgenden Richtlinien und das Landesfischereigesetz beachten:
Geangelt werden in den Gewässern des Angelsportvereins Klares Wasser darf nur mit einem gültigen Fischereischein sowie einer gültigen Angelkarte die von der Vorstandschaft ausgegeben werden. Der Fischereischein sowie die Angelkarte müssen beim Fischen an den Gewässern mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Es sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmaße zu beachten. Es darf mit 2 Handangeln davon 1 Raubfisch geangelt werden. Das Fischen mit lebendem Köder ist strengstens untersagt! Das Parken direkt an dem Gewässer ist nicht gestattet, nur vor der Fischerhütte auf dem Schotterplatz. Abfälle sind wieder mit zu nehmen und nicht in die darum liegenden Büschen oder Bäumen zu entsorgen!
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